Streitschlichtung im unternehmerischen Bereich

Konflikte um Unternehmen
und Vermögen.

Konflikte lösen. Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.

Unternehmerische und vermögensrechtliche Konflikte sind selten nur Rechtsfragen.

Wenn Gesellschafter unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft des Unternehmens entwickeln, das Vertrauen zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung verloren geht, eine Unternehmensnachfolge zum Konflikt innerhalb der Familie führt oder Erben über Unternehmen, Immobilien oder anderes Vermögen streiten, stehen häufig weit mehr als einzelne rechtliche Positionen auf dem Spiel.

Es geht um Unternehmen, Vermögen, Verantwortung und persönliche Beziehungen – und nicht selten um Werte, die über Jahrzehnte oder Generationen geschaffen wurden.

Unser Ziel ist deshalb nicht der Streit. Unser Ziel ist seine Lösung.

Klarheit
schafft neue
Perspektiven.

Nicht jeder Konflikt
gehört vor Gericht.

Gerichtliche Auseinandersetzungen können notwendig sein. Sie sind aber nicht zwangsläufig die wirtschaftlich beste Lösung.

Ein Prozess entscheidet über Rechtspositionen. Er löst nicht immer den Konflikt, der dahintersteht. Gerade bei Gesellschaftern, Unternehmerfamilien, Erbengemeinschaften oder langfristigen Geschäftsbeziehungen müssen die Beteiligten häufig auch nach einer rechtlichen Auseinandersetzung mit deren wirtschaftlichen und persönlichen Folgen weiterleben.

Deshalb steht am Anfang die Frage

Was soll am Ende erreicht sein?

Soll die Zusammenarbeit fortgesetzt werden? Soll ein Gesellschafter ausscheiden? Müssen Beteiligungs- oder Vermögensverhältnisse neu geordnet werden? Geht es um eine angemessene Abfindung? Soll eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden? Muss die Geschäftsführung wieder handlungsfähig werden? Oder ist eine klare Trennung die bessere Lösung?

Erst wenn das Ziel feststeht, lässt sich entscheiden, welcher Weg dorthin führt.

Interessen verstehen. Optionen schaffen. Lösungen verhandeln.

01

Konflikt einordnen

Zunächst müssen Rechtslage, wirtschaftliche Interessen und tatsächliche Machtverhältnisse verstanden werden.

Wer kann welche Entscheidungen treffen? Welche vertraglichen oder gesellschaftsrechtlichen Regelungen gelten? Welche Ansprüche bestehen? Welche wirtschaftlichen Folgen haben die unterschiedlichen Szenarien? Und welche Interessen stehen hinter den geltend gemachten Rechtspositionen?

Eine belastbare Lösung beginnt mit einem realistischen Bild der Ausgangslage.

02

Handlungsspielraum schaffen

Wer nur auf die nächste Reaktion der Gegenseite wartet, verliert häufig Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir entwickeln deshalb frühzeitig Handlungsalternativen und bewerten ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Dazu gehört auch, Rechtspositionen konsequent zu sichern und erforderlichenfalls gerichtliche Maßnahmen vorzubereiten.

Verhandlungsbereitschaft und Durchsetzungsfähigkeit sind keine Gegensätze.

Eine außergerichtliche Lösung funktioniert am besten, wenn die Beteiligten ihre Alternativen kennen.

03

Lösung gestalten

Eine Einigung muss mehr leisten als den Streit zu beenden.

Ausscheiden und Abfindung, Anteilsübertragung, Vermögensverteilung, Finanzierung, zukünftige Entscheidungsstrukturen, gegenseitige Ansprüche und steuerliche Folgen müssen so geregelt werden, dass der Konflikt nicht an anderer Stelle wieder auflebt.

Unser Anspruch ist eine Lösung, die rechtlich belastbar, wirtschaftlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist.

Typische Konfliktsituationen.

Wenn Gesellschafter nicht mehr miteinander können.

Unterschiedliche Vorstellungen über Strategie, Gewinnausschüttungen, Vergütung oder Nachfolge führen oft zu tiefen Konflikten.

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Gesellschafterkonflikte gehören zu den anspruchsvollsten unternehmerischen Auseinandersetzungen.

Der Gesellschaftsvertrag gibt den rechtlichen Rahmen vor. Der eigentliche Konflikt liegt aber häufig tiefer: unterschiedliche Vorstellungen über Strategie und Investitionen, Gewinnausschüttungen, Vergütung, Geschäftsführung, Nachfolge oder die zukünftige Rolle einzelner Gesellschafter.

Manchmal lässt sich eine gemeinsame Grundlage wiederherstellen. Manchmal ist eine geordnete Trennung die bessere unternehmerische Lösung.

Dann geht es insbesondere um Beteiligungsübertragungen, Einziehung oder Ausscheiden, Unternehmensbewertung und Abfindung, Finanzierung der Trennung und die zukünftige Kontrolle des Unternehmens.

Eine gute Trennung kann ebenso wertvoll sein wie eine gelungene Zusammenarbeit.

Wenn Geschäftsführung und Gesellschafter das Vertrauen verlieren.

Wenn Rollen, Verantwortung und Entscheidungsrechte nicht mehr funktionieren, geraten Unternehmen schnell in eine existenzielle Lage.

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Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung haben unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Wenn diese Rollen nicht mehr funktionieren, kann daraus schnell eine persönliche und zugleich existenzielle Auseinandersetzung entstehen.

Weisungen, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte, Entlastung, Vergütung, Abberufung oder Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags sind dann nicht isoliert zu betrachten.

Entscheidend ist, wer welche Verantwortung trägt, welche Entscheidungen getroffen werden müssen und wie das Unternehmen während des Konflikts handlungsfähig bleibt.

Wenn Familie und Unternehmen aufeinandertreffen.

Hier überlagern sich Vermögensinteressen, Nachfolgefragen und familiäre Beziehungen. Ziel ist eine Struktur, die Unternehmen und Familie wieder voneinander entlastet.

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Besonders sensibel sind Konflikte innerhalb von Unternehmerfamilien.

Hier überlagern sich gesellschaftsrechtliche Positionen, Vermögensinteressen, Nachfolgefragen und familiäre Beziehungen. Ein rein rechtliches Vorgehen kann einen solchen Konflikt verschärfen, obwohl wirtschaftlich vernünftige Lösungen vorhanden sind.

Deshalb betrachten wir nicht nur Beteiligungsquoten und Gesellschaftsverträge, sondern auch die zukünftige Struktur: Wer soll unternehmerische Verantwortung übernehmen? Wer soll am Vermögen beteiligt bleiben? Wer benötigt Versorgung oder Liquidität? Welche Entscheidungsrechte sollen künftig bestehen?

Ziel ist eine Struktur, die Unternehmen und Familie wieder voneinander entlastet.

Wenn aus einer Erbengemeinschaft eine Streitgemeinschaft wird.

Besonders anspruchsvoll, wenn Unternehmen, Beteiligungen oder Immobilien zum Nachlass gehören. Unser Ansatz: eine wirtschaftlich tragfähige Auseinandersetzung.

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Erbstreitigkeiten sind häufig nicht allein durch die Auslegung eines Testaments oder die Berechnung von Erbquoten zu lösen.

Besonders anspruchsvoll werden sie, wenn Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien oder anderes bedeutendes Vermögen zum Nachlass gehören. Unterschiedliche persönliche Interessen treffen dann auf Vermögenswerte, die sich nicht ohne Weiteres teilen lassen.

Es geht um Bewertung und Verteilung des Nachlasses, Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüche, die Fortführung oder Übertragung eines Unternehmens, den Umgang mit Immobilien und die Frage, wie eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden kann.

Unser Ansatz ist auch hier, nicht nur Ansprüche gegeneinander zu stellen, sondern eine wirtschaftlich tragfähige Auseinandersetzung des Nachlasses zu gestalten.

Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, entwickeln und verhandeln wir die dafür erforderliche Struktur. Wo sie nicht möglich ist, müssen Rechtspositionen konsequent gesichert und durchgesetzt werden.

Lösungen
entstehen im
Gespräch.

Verhandeln, ohne die Durchsetzung aus der Hand zu geben.

Streitschlichtung bedeutet nicht Nachgeben.

Wer eine außergerichtliche Lösung anstrebt, muss seine Rechtsposition kennen, Risiken realistisch einschätzen und wissen, welche Alternative besteht, wenn eine Einigung nicht gelingt.

Deshalb begleiten wir Verhandlungen mit einem klaren Blick auf die rechtlichen Möglichkeiten. Wo erforderlich, werden Ansprüche gesichert, Fristen gewahrt und gerichtliche Schritte vorbereitet oder eingeleitet.

Das schafft die Grundlage dafür, aus einer Position der Klarheit heraus zu verhandeln.

Recht, Steuern und wirtschaftliche Folgen zusammendenken.

Die Lösung von Konflikten um Unternehmen und Vermögen hat häufig erhebliche steuerliche und finanzielle Auswirkungen.

Abfindung, Anteilsverkauf, Einziehung, Umstrukturierung, Nachlassauseinandersetzung oder die Übertragung und Aufteilung von Vermögenswerten können wirtschaftlich sehr unterschiedliche Ergebnisse haben.

Deshalb beziehen wir bei Bedarf die AMICUS Steuerberatung und weitere Spezialisten frühzeitig ein. So kann bereits während der Verhandlung geprüft werden, ob eine rechtlich mögliche Lösung auch steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann.

Ein Konflikt braucht ein Ziel.

Wie soll die Situation nach dem Konflikt aussehen?

Je länger ein Konflikt dauert, desto größer ist die Gefahr, dass der Streit selbst zum Mittelpunkt wird. Wir richten den Blick wieder auf die entscheidende Frage. Wenn dieses Ziel klar ist, lässt sich der Weg dorthin gestalten.

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